ProstSchG…

ProstSchG – bitte nicht nuscheln, es ist ernst!

Nein das ist kein Phantasiewort und auch kein Sprachtest, um den Promillewert zu ermitteln.

Die Rede ist vom ProstituiertenSchutzGesetz. Es tritt zum 01.07.2017 in Kraft und dient, wie der Name schon sagt, dem Schutz der Ladies. Wir begrüßen das sehr, denn was wir schätzen, dass schützen wir auch.

Das ProstSchG beinhaltet einige Punkte, die auch dich als Gast betreffen.
Was bedeutet das genau?

Zum einen besteht Kondompflicht. Das bedeutet ganz klar: Vaginal, oral, anal, das Tütchen wird drübergezogen. Das Gesetz besteht explizit darauf, dass das Kondom Anwendung am Geschlechtsteil des Mannes findet. Es als Schleifchen um den Zeigefinger binden gilt also nicht, da müssen wir den Buzzer drücken.

Zum anderen darf keine erkennbare Fremdbestimmung vorliegen. Das heißt, wenn du eine Lady besuchst und das Gefühl hast, sie wird zu ihrer Arbeit gezwungen, ist wirtschaftlich von jemandem abhängig, wird ausgebeutet oder ist noch nicht volljährig, brich deinen Besuch ab und melde deine Beobachtungen den Behörden (das geht selbstverständlich völlig anonym). Wenn du dir unsicher bist, kannst du dir auch von der Lady die gültige Erlaubnis zeigen lassen.

So ein Gesetz klingt natürlich nach Spaßbremse, aber wir können dir versichern, das Gegenteil ist der Fall. Nur die selbstbestimmte Lady wird dir ein grandioses Erlebnis verschaffen. Deshalb achtet X-Ladies schon bei der Besetzung der Apartments peinlich genau darauf, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit ihr gemeinsam Spaß haben könnt.

Und wie es bei Gesetzen so ist: das dicke Ende kommt noch: Kein Gesetzesverstoß ohne Strafe. Wir weisen noch einmal besonders darauf hin dass, wenn ein deutlicher Zwang der Lady zu erkennen ist, Strafen drohen. Bei Verstößen gegen das ProstSchG fordert das Justizministerium empfindliche Geldstrafen, sowie Haftstrafen bis zu 5 Jahren.

Wir wissen, dass du als Gast in den X-Ladies Apartments Gentleman as always sein wirst. Sollte dir dennoch etwas auffallen, wende dich an uns. Wir werden alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten.
Und jetzt werden wir sexy as always sein und weiterhin dafür sorgen, dass du deine Wunschlady ganz entspannt in einem ansprechendem Ambiente besuchen kannst!

Ein Gästebucheintrag für “ProstSchG… ”

  1. Dubidu

    Ich unterstütze dieses Gesetz voll und ganz, auch wenn es für den ein oder anderen eine Barriere sein wird – für beiden Seiten. Also Männer… genießen wir einfach noch mal den FO – Service so lange es geht.

    Antworten

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