ProstSchG für Ladies

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz, das ab den 01.Juli 2017 in Kraft getreten ist.

Du brauchst einen Gesundheitsnachweis

– wenn du über 21J. alt bist, dann mindestens alle 12 Monate
– wenn du unter 21J. alt bist, dann mindestens alle 6 Monate

Hierbei handelt es sich um eine Gesundheitsberatung bei einer zuständigen Stelle. Über die Beratung wird ein Nachweis ausgestellt. Dieser Nachweis beinhaltet:

– deinen Vor- und Nachnamen
– dein Geburtsdatum
– das Datum, an dem das Gespräch stattgefunden hat

Dieser Nachweis ist zur Anmeldung notwendig und Voraussetzung zur notwendigen Anmeldebescheinigung.

Scheue Dich nicht, einen Termin zu machen. Die Menschen in den Beratungsstellen sind freundlich und respektvoll.

Du musst krankenversichert sein

Jeder in Deutschland muss krankenversichert sein. Bereits seit 2009 gilt eine Krankenversicherungspflicht für jeden in Deutschland.
Im Rahmen des Gesetzes rückt die diesbezügliche Kontrolle wieder mehr in den Fokus.
Seit 01.06.2016 gibt es ein Angebot einer Krankenversicherung, die speziell Prostituierte versichert. Infos unter: www.6profisCare.de

Du musst nicht in Deutschland krankenversichert sein, aber du musst eine europäische Krankenversicherung haben. Diese erhältst du in jedem europäischen Land!

Du brauchst eine Anmeldebescheinigung

Prostituierte sind künftig verpflichtet sich bei einer zuständigen Behörde anzumelden.
Bei der Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.

– bei Personen über 21J. erstmalig für 3, dann 2 Jahre gültig
– bei Personen unter 21J. erstmalig für 2, dann ein Jahr gültig

Bei der Anmeldung sind folgende Angaben/Unterlagen notwendig:

– 2 Passfotos
– Vor, und Nachname, Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit
– Melde-/Wohn-/Zustellanschrift (auch außerhalb von Deutschland)
– Bundesländer/Städte in denen du arbeiten möchtest
– Personalausweis oder Reisepass
– gegebenenfalls Freizügigkeitsbescheinigung oder Aufenthaltstitel

– Nachweis einer gesundheitlichen Beratung

Auf Wunch kann eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung mit deinem Arbeitsnamen) ausgestellt werden.

Auf der Anmeldebescheinigung vermerkt ist: Dein Foto, Vor- und Nachname (bei Aliasbescheinigungen dein Aliasname), Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit, angemeldete Bundesländer oder Kommunen, Gültigkeitsdauer der Bescheinigung, ausstellende Behörde.

Folgende Dokumente musst du künftig bei dir haben

– Anmeldebescheinigung
– Nachweis über die Gesundheitsberatung
– Personalausweis oder Reisepass
– sonstige bisher notwendige Unterlagen

Pflichten nach dem neuen ProstSchG

– Anmeldepflicht (wie bereits beschrieben)
– Kondompflicht bei Verkehr, Oral- und Analverkehr.
– Gesundheitsnachweis
– Krankenversicherungspflicht
– Mitführpflicht für Bescheinigungen wie z.B. Anmeldebescheinigung

Verbote nach dem neuen ProstSchG

Werbeverbote: es ist künftig verboten für folgende Services zu werben:

– Geschlechtsverkehr ohne Kondom inkl. Oral- und Analverkehr
– Geschlechtsverkehr mit Schwangeren
– Abkürzungen wie AO, FO oder Worte wie naturgeil und tabulos

Dieses Verbot beinhaltet auch die Werbung in verdeckter Form. Sollte dieses Wort als verdeckter Hinweis für solche Praktiken ergeben, ist es ebenfalls vom Verbot betroffen.

Diese Strafen drohen Prostituierten bei Verstoß gegen das ProstSchG

Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen können unter anderem mit einem Bußgeld bis jeweils 1.000,-€ geahndet werden.